Am 10. Mai tratt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Diese ersetzt die bisherigen zwei Sportbootführerscheinverordnungen „SBF-Binnen“ und „SBF-See“. Künftig gibt es nur noch einen Sportbootführerschein für die Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen können jetzt auch bei allen Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und auch im Ausland abgelegt werden.
- Die Theorie- und Praxisprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Orten abgelegt werden.
- Die Antragsunterlagen und Gebühren müssen spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
- Sowohl die Besitzer der alten Sportbootführerscheine als auch die des neuen Führerscheins dürfen künftig auf Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führen.
Ausnahme: Auf dem Rhein dürfen Sportboote von weniger als 15 Meter Länge geführt werden. - Die Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer sowie etwaige Raumkosten ein.
- An den Formaten des Sportbootführerscheins ändert sich vorläufig nichts. Die Einführung des vorgesehenen Scheckkartenformats erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Aufgaben bei den praktischen Prüfungen ändern sich nicht.