SBF-Binnengewässer

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS).

Zulassung:

  • Segeln ab 14
  • Motor ab 16 Jahren
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber“
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines  gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen.

Ausreichende Kenntnisse

  • des Binnenschifffahrtsrechts
  • der Seemannschaft
  • der Fahrzeugführung (Segel- und/oder Motorboot) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei den DSV-Prüfungsausschüssen sowie dem Deutschen Segler-Verband in Hamburg.