Sportseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

Zulassung:

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern

  • Navigation
  • Seemannschaft,
  • Schifffahrtsrecht und
  • Wetterkunde.

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver, Radar, Seekarte und Segeln/Fahren) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei der
Zentralen Verwaltungsstelle im DSV,
Gründgensstr. 18,
22309 Hamburg
Telefon: 040 – 6 32 00 9 – 0
Telefax: 040 – 6 32 00 9 – 13