Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.
Zulassung:
- ab 18 Jahren
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschiffer-scheins) als Wachführer.
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern
- Navigation
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Im Prüfungsfach
- Handhabung von Yachten
ist eine obligatorische mündliche Prüfung abzulegen.
Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.
Weitere Informationen über die Prüfungen (auch über die anfallenden Kosten und Ersatz bei Verlust) erhalten Sie bei der
Zentralen Verwaltungsstelle im DSV,
Gründgensstr. 18,
22309 Hamburg
Telefon: 040 – 6 32 00 9 – 0
Telefax: 040 – 6 32 00 9 – 13